Und noch ein tolles Urteil für die Tiere und die Meinungs- und Pressefreiheit:
Es ist wichtig und richtig, dass die Bilder des „ganz normalen Wahnsinns“ in „Nutztierhaltungsbetrieben“ sichtbar gemacht werden – wichtiger als die Interessen derjenigen, die von der Ausbeutung dieser Tiere profitieren.
Die Zustände sind übel, aber legal. Große Biobetriebe, wo Hennen zur Eierproduktion gehalten werden, haben nichts mit der Bauernhofidylle zu tun, die Verbraucher*innen sich beim Bioeierkauf vorstellen. Wie weit darf Aufklärung gehen? Was wüßten wir ohne echtes und ungeschöntes Dokumentationsmaterial darüber, wie es wirklich in den Ställen aussieht?
Der Bundesgerichtshof hat gestern darüber entschieden, ob es zulässig ist, zu Zwecken der Verbraucherinformation Filmaufnahmen von üblen, aber legalen Zuständen in Bio“legehennen“betrieben zu zeigen;
Aufnahmen, die ohne Einwilligung der Betriebsbetreiberin angefertigt wurden. Der BGH hat entschieden, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse der Tierhalterin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen überwiegt.
Foto: Beta, jetzt glückliches Huhn im Land der Tiere, vorher Legehenne aus angeblich „guter Haltung“. Am Ende ihrer Kräfte nach nur einem Jahr – und jenseits von Glück.