Drei Hoppelsprünge können die meisten in Gefangenschaft gehaltenen Kaninchen in ihren Ställen, Käfigen und Mini-„Ausläufen“ nicht machen. Für drei Hoppelsprünge, die nach „Tierschutz-Haltungsrichtlinien“ einem Kaninchen-Bewegungsablauf entsprechen sollen, gibt es Empfehlungen zwischen 2 und 6 Quadratmetern „Lebensraum“. ❓
Drei Hoppelsprünge sind natürlich viel besser als überhaupt nicht hoppeln zu können. Zur Kaninchenbewegung gehören allerdings auch Sprints dazu. Blitzschnelle Reaktionen, hohe Geschwindigkeit. Rumflitzen, Haken schlagen, Faxen machen, hin- und herdüsen.
Dieser Herr hat noch nie im Leben einen Käfig von innen gesehen. Er ist einer der „kleinen“ Jungs von Familie Ostermann. Eine 22köpfige Kaninchenfamilie, die uns jeden Tag zeigt, dass die Haltung von Kaninchen auf engem Raum niemals okay ist. Genau so wenig okay wie die Haltung eines Hundes im Zwinger. Nur machen sich die mesten Menschen mehr Gedanken um den armen Zwingerhund als um ein Kaninchen.
Die Ostermanns leben alle zusammen in einer festen Sozialstruktur als Freilaufkaninchen im Land der Tiere – mit dem Recht, zu buddeln, zu hoppeln und zu sprinten.
Und einfach Kaninchen zu sein. 🐰