Eddie hat ziemliches Glück in seiner friedlichen, nachrichtenfreien Welt und kann sich unbesorgt einkuscheln.
„Neugeborene Ferkel am Schlachthof in Eimer ertränkt: Amtsgericht verhandelt gegen Amtstierärzte.“
Am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück startete heute der Prozess gegen zwei Amtstierärzte des Kreises Gütersloh, die während ihrer Tätigkeit in Deutschlands größtem Schlachthof drei neugeborene Ferkel in einem Eimer ertränkt haben sollen. Die Ferkel waren auf dem Weg ihrer Mutter zum Schlachthof oder im Schlachthof geboren worden.
Der Transport hochschwangerer Tiere ist verboten. Ihre Schlachtung sowieso. Dass Sauenhalter „versehentlich“ eine Sau, die kurz vor der Geburt ihrer Ferkel steht, zum Schlachthof schicken, von so viel biologischer Unkenntnis ist nicht auszugehen. „Üblicherweise“ werden solche Tiere wie die ertränkten Ferkel in den Schlachthöfen getötet, im Fall von Schweinen mit CO2 vergast, und in den Müll geworfen. „Üblicherweise“ – also kein Einzelfall bei Tönnies und in anderen Schlachthöfen, dass hochschwangere Tiere geschlachtet werden.
Das Gericht hat sich heute offenbar nicht mit den Hintergründen der Tat und zugrundeliegenden weiteren Straftaten befasst. Nicht damit, dass rein rechtlich die Ferkel und ihre Mutter den Schlachthof lebend hätten verlassen müssen. Ob es für den Sauenhalter, das Transportunternehmen und Tönnies rechtliche Konsequenzen haben wird, war nicht in Erfahrung zu bringen. Davon auszugehen ist nicht.
Das Amtsgericht versucht nun zu ergründen, ob das Ertränken der Ferkel (illegal) überhaupt brutaler war oder nicht sogar „schonender“ als ein Vergasen mit CO2 (legal, sofern ein „vernünftiger Grund“ vorliegt).
Die Verhandlungen werden im Februar fortgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass es zu keiner schweren Verurteilung kommen wird. Wenn das millionenfache tägliche brutale Vergasen und Schlachten von Tieren an Deutschlands Schlachthöfen legal sein soll, fehlt tatsächlich „die Verhältnismäßigkeit“.
Ertränkte Ferkel sind „perfekt für Schlagzeilen“, jedoch nur eine Begleiterscheinung eines abgrundtief brutalen, tödlichen Geschäfts sind, mit dem sich Gerichte befassen müssten. Vielleicht braucht es Prozesse wie diesen, um das Schlachten zu beenden.