Wer kennt die Folge „Lisa the Vegetarian“ von The Simpsons ? Da steht Paul McCartney in einer Imbissbude und verkauft den Kund*innen heimlich vegane Wurst. Das ist natürlich eine Täuschung der Verbraucher*innen, aber ganz in Lisas (und unserem!) Sinn. Lisa hat nämlich entschieden, dass für ihr Essen keine Tiere mehr getötet werden sollen. Und verkracht sich dafür sogar mit ihrer Familie.
Wenn Kund*innen an der Imbissbude geschmacklich nicht unterscheiden können, ob sie eine Tofuwurst oder eine Wurst aus totem Tier essen, spricht das sehr für die Tofuwurst. Die darf aber nicht so heißen, sagt jetzt die EU. Die Begründung ist weder geschmacklicher noch ernährungsphysiologischer Natur, sondern: Weil Verbraucher*innen, wenn sie im Landen vor verpackten Sachen stehen, angeblich zu doof sind anhand der Verpackung herauszufinden, woraus die Wurst gemacht wurde. Sagt die EU.
Als Hinweis für die ganz Unbeholfenen steht da zwar immer ganz fett „vegan“ oder „vegetarisch“ oder „Tofu-Wurst“ drauf, aber trotzdem: Wurst muss Wurst bleiben! Und Wurst ist nicht eine Form, sondern totes Tier. Und nur mit toten Tier drin darf so eine Form Wurst heißen. Scheiß doch drauf, was das alles Gutes bewirkt, wenn keine toten Tiere in der Wurst sind. Sagen nicht wir, sondern die EU.
Menschenrechtsbemühungen, wonach Kinderwurst und Kinderschokolade ein absolutes No-Go sind, was endlich per Gesetz verboten wird, stehen nicht auf der Agenda der EU. Auch diejenigen, die sich versehentlich Scheuermilch in den Kaffee kippen, weil der Name sie irreführte, bekommen keinen Schutz. Bei Pflanzenmilch hat es die EU zwar schon vor einigen Jahren geschafft, dass sie nicht Milch heißen darf. Milch muss demnach aus dem Euter eines laktierenden Säugetieres kommen, was zuvor ein Baby geboren hat. Wer erklärt das den Wolfsmilchgewächsen – und der guten alten Scheuermilch, das fragen wir uns, während wir die Bio-Hafermilch in den Kaffee schütten. Ach nein, darf ja nicht so heißen. Also lieber ne Pommes mit Currywurst. Vurst.
Her mit euren Lieblingsbezeichnungen, die aufgrund von Irreführung auf die EU-Verbotsliste gehören! Vielleicht kann davon ja noch was in die Länderdiskussionen einfließen, die darüber entscheiden, ob sie umsetzen, was die EU in Sachen Tofuwurst, Saitanburger und Erbsenhack sagt. Schreibt uns auf unseren Social Media Kanälen!
13. Oktober 2025