Mal wieder ein klassischer Fall, wo etwas als „Tierschutz“ ausgegeben wird, aber gar keiner drin steckt. Oder wie genau werden die getöteten Schweine, Rinder, Puten oder Hühner geschützt, wenn sie in den Minuten vor und während ihrer Schlachtung gefilmt werden?

Aktuell liegt ein Gesetzesentwurf vom Bundeslandwirtschaftsministerium vor, der die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen vorsieht. Nicht allen, nur den 232 größeren Schlachthöfen in Deutschland, die mehr als 150.000 Vögel oder Kaninchen oder über 1.000 „Großtiere“ wie Schweine oder Rinder schlachten. Und allein das verdeutlicht doch schon die schiere Menge an Material, die hier gesichtet werden muss: 232 Betriebe, in den Betrieben jeweils verschiedene Bereiche und davon dann Videomaterial vieler Stunden pro Tag – man braucht kein Mathegenie zu sein, um zu merken, dass hier allein aufgrund der Quantität diverse Tierschutzverstöße untergehen werden.

Dabei sagen wir nicht, dass die Kameras nicht aufgehängt werden sollen – wenn tatsächlich eine findige Person das Material sichtet, Verstöße sieht, zur Anzeige bringen kann und diese dann auch Folgen hat, spricht da überhaupt nichts dagegen. Bislang (und sehr wahrscheinlich auch weiterhin) mussten diesen Job aber Aktivist*innen übernehmen, die wie im Falle vom Schlachthofprozess dann auch noch vom Schlachthofbetreiber dafür verklagt werden.

„Tierschutz“, also was Tieren wirklich hilft, ist die Schlachthöfe, Mast- und Zuchtanlagen zu schließen – und auf eine pflanzenbasierte Landwirtschaft und Ernährung zu setzen.

7. März 2026

Schwein Pauline im Land der Tiere, einem Lebenshof für ehemalige "Nutztiere" in Mecklenburg-Vorpommern, idyllisch gelegen im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe zwischen Hamburg und Berlin

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Hündin Nica im Land der Tiere, einem Lebenshof für ehemalige "Nutztiere" in Mecklenburg-Vorpommern, idyllisch gelegen im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe zwischen Hamburg und Berlin

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