Spendenbescheinigung

Sparen bei der Einkommenssteuer

Du bist Pat*in oder Spender*in und zahlst Einkommenssteuer? Dann kannst du deine Spende und dein Patenschaftsbeitrag an das Land der Tiere (Stiftung Tiernothilfe) steuerlich geltend machen. Zuwendungen werden von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn du die Zuwendungen in deiner Einkommenssteuererklärung angibst und die Belege dazu aufbewahrst.

Haben wir deine E-Mail-Adresse, so senden wir dir dazu automatisch im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung zu, die du in deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen kannst.

Vereinfachtes Nachweisverfahren

Belege für Zuwendungen bis 300 EUR können zudem in der Einkommenssteuererklärung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren berücksichtigt werden. Dazu benötigst du keine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Es genügt die Aufbewahrung der Kontoauszüge* oder Bareinzahlungsbelege* mit den Überweisungen an das Land der Tiere (Stiftung Tiernothilfe), wenn zusätzlich Angaben zur begünstigen Stiftung und zur Spendenart gemacht werden. Die Kontoauszüge oder Bareinzahlungsbelege allein reichen – entgegen weit verbreiteten Missverständnissen – jedoch nicht aus! Der Beleg der Stiftung mit den formalen Angaben muss zwingend mit den Buchungsbestätigungen aufbewahrt werden. Diese formalen Angaben zur begünstigen Stiftung haben wir dir an dieser Stelle in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Bei Fragen kontaktiere uns gerne!

* Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 08.02.2006 kann als Buchungsbestätigung auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie z.B. der PC-Ausdruck beim Online-Banking verwendet werden.