Testament

Eine Testamentspende, ist eine ganz besondere Form der Unterstützung, denn sie wirkt über das eigene Leben hinaus. Mit deinem Vermächtnis für das Land der Tiere sorgst du dafür, dass das Land der Tiere auch in Zukunft Tieren in Not helfen kann und sich für eine gerechtere Welt einsetzt.

Wenn du darüber nachdenkst, das Land der Tiere in deinem Nachlass zu berücksichtigen, nimm gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf, sodass wir persönlich und gemeinsam über deine Vorstellungen, Wünsche und Fragen sprechen können. Weiter unten findest du erste Tipps und Hinweise zum Thema.

Dein Ansprechpartner:

Häufige Fragen:

Das Land der Tiere ist ein Projekt der Stiftung Tiernothilfe, die vom Land der Tiere Gründerpaar Jürgen Foß und Tanja Günther geleitet wird. Die Stiftung Tiernothilfe ist vereinfacht gesagt das gemeinnützige Konstrukt bzw. die „Rechtsform“ vom Land der Tiere.

Wenn du das Land der Tiere in deinem Testament oder Nachlass berücksichtigen möchtest, dann beziehe dich am besten auf „Stiftung Tiernothilfe“ oder „Stiftung Tiernothilfe – Land der Tiere“ mit der Anschrift „Am Lehmberg 3, 19260 Vellahn (OT Banzin)“.

Übrigens: Das Land der Tiere ist das einzige Projekt der Stiftung Tiernothilfe. Alles, was der Stiftung Tiernothilfe zugutekommt, fließt zu 100 % ins Land der Tiere.

Ein Testament gibt dir die Sicherheit, dass dein letzter Wille respektiert wird – auch für die Tiere, die dir am Herzen liegen. Wichtig ist:

  • Schriftlich & eigenhändig: Du kannst es selbst auf Papier schreiben (mit Datum und Unterschrift) oder beim Notar erstellen.
  • Klar formulieren: Nenne genau, was du vererben möchtest (z. B. Geld, Immobilien) und an wen (z. B. „Stiftung Tiernothilfe“).
  • Zeugen: Falls du dir unsicher bist, lass es lieber von einem Notar prüfen – das vermeidet spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten.
  • Aufbewahrung: Hinterlege eine Kopie beim Nachlassgericht oder bei einer vertrauten Person.

Tipp: Du kannst auch festlegen, dass ein Teil deines Erbes für die Versorgung deiner eigenen Tiere verwendet wird – wir helfen dir gern dabei!

Beim Vererben setzt du jemanden (z. B. die Stiftung Tiernothilfe) als Erben ein – dann erbt das Land der Tiere einen Teil oder dein ganzes Vermögen und wird automatisch Rechtsnachfolger.

Bei einem Vermächtnis hinterlässt du einer Person oder Organisation (z. B. der Stiftung Tiernothilfe) einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne dass die Stiftung Tiernothilfe Erbin wird. Beispiel: „Ich vermache der Stiftung Tiernothilfe 5.000 €.“

Warum das wichtig ist? Beim Vermächtnis müssen wir nicht für Schulden haften – das kann für dich und uns einfacher sein.

Ja! Ein Testament ist kein starres Dokument – du kannst es jederzeit anpassen, wenn sich deine Wünsche oder Lebensumstände ändern. So funktioniert es:

  • Neu schreiben: Schreibe ein komplett neues Testament und vernichte das alte (oder streiche es deutlich erkennbar durch).
  • Nachtrag („Kodizill“): Du kannst handschriftlich Ergänzungen machen (z. B. „Ich vermache der Stiftung Tiernothilfe zusätzlich 2.000 €“) – aber nur, wenn das Testament nicht beim Notar liegt.
  • Notar: Falls du unsicher bist, lass die Änderungen vom Notar beglaubigen.

Wichtig: Datum und Unterschrift nicht vergessen – sonst ist die Änderung ungültig!

Wir unterstützen dich gern – kostenlos und unverbindlich dabei.

  1. Muster-Formulierungen: Wir schicken dir Beispiele, wie du das Land der Tiere bzw. die Stiftung Tiernothilfe in deinem Testament bedenken kannst.
  2. Kontakt zu Experten: Wir vermitteln dir Notare oder Anwälte, die auf Erbrecht spezialisiert sind. Oft gibt es günstige Erstberatungen.
  3. Persönliche Beratung: Ruf uns an oder schreib uns – wir hören zu und helfen dir, deine Wünsche umzusetzen.

Übrigens: Viele Notare bieten spezielle „Tier-Testamente“ an, die auch die Versorgung deiner Tiere regeln.

Jeder Cent, den die Stiftung Tiernothilfe von dir erhält, fließt direkt ins Land der Tiere für die Versorgung der bereits geretteten Tiere und hilft bei der Schaffung weiterer Lebensplätze und der Rettung weiterer Tiere in Not. Konkret bedeutet das:

  • Futter & Tierarztkosten für gerettete Tiere, die oft krank oder traumatisiert sind.
  • Gehege & Unterkünfte: Wir bauen möglichst artgerechte Lebensräume für Schweine, Hühner, Schafe & Co. und verbessern kontinuierlich die vorhandenen Areale.
  • Bildung- & Aufklärungarbeit: Wir wollen noch mehr Menschen von unserer Vision einer gerechteren Welt überzeugen und zu einem Umdenken animieren.

Transparenz ist uns wichtig: Du kannst online ganz einfach unseren Tätigkeitsbericht herunterladen oder wir zeigen dir vor Ort, wie dein Erbe wirkt.

Die Tiere, die bei und mit dir Leben sind wie Familie – und wir sorgen dafür, dass sie auch nach deinem Tod ein liebevolles Zuhause haben. So kannst du das regeln:

  1. Im Testament festhalten: Schreibe auf, wer sich um deine Tiere kümmern soll (z. B. eine vertraute Person oder die Stiftung Tiernothilfe).
  2. Notfallplan: Gib einer Person deines Vertrauens Bescheid, wo deine Tiere im Ernstfall hingebracht werden sollen.
  3. Vorsorgevertrag: Manche Tierheime bieten Verträge an, in denen du schon zu Lebzeiten die Unterbringung deiner Tiere sicherst.
Jürgen Foss

„Eine Testamentspende an das Land der Tiere sorgt auch nach dem eigenen Tod dafür, dass die eigenen Werte weiterleben und etwas bewirken.“

Jürgen Foß, Gründer vom Land der Tiere